Am 1. Oktober 2022 trat das Gesetz Nr. 245/2022 Slg. die Novelle („Novelle“) des Gesetzes über wirtschaftliche Eigentümer („ESM Gesetz“) in Kraft.
Ziel der Novelle ist die Anpassung der innerstaatlichen rechtlichen Regelung nach der EU-Regelung, und zwar insbesondere der sog. V. AML Richtlinie. Die vorherige Fassung des ESM-Gesetzes wurde als unvereinbar mit dieser Richtlinie befunden, und die Europäische Kommission leitete ein Verfahren gegen die Tschechische Republik ein, weil diese die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte.
Die Novelle umfasst die nachfolgenden wichtigsten Änderungen des ESM Gesetzes:
a) Änderung der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers
Die Novelle hebt die bisherige Unterscheidung zwischen dem (wirtschaftlichen) Letztbegünstigten und der Person mit sog. entscheidendem Einfluss auf. Der wirtschaftliche Eigentümer wird nun als natürliche Person definiert, welche letztlich Eigentümer einer juristischen Person oder sonstigen Rechtsform ist oder diese beherrscht.
In diesem Zusammenhang führt die Novelle neue Kriterien für die Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers ein, wenn die Körperschaft von einer natürliche Person besessen oder kontrolliert wird, und zwar direkt oder indirekt:
b) Personen, die neu verpflichtet sind, ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu erfassen
Die Novelle fasste die Definition von Personen enger, auf die sich die Ausnahme der Nichtexistenz des wirtschaftlichen Eigentümers erstreckt. Neu müssen zum Beispiel politische Parteien und Bewegungen, Kirchen und religiöse Vereinigungen, Gewerkschaftsorganisationen, Jagdverbände oder Wohnungseigentümergemeinschaften ihren wirtschaftlichen Eigentümer eintragen lassen. Die Mehrheit dieser Subjekte sollten jedoch automatisch in das Register eingetragen werden.
In Anbetracht des Vorgenannten (Ersetzung des wirtschaftlichen Endbegünstigten durch das Konzept des Eigentums, d. h. Änderung der Wahrnehmung des 25%-Indikators) kann sich der Kreis der im Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzutragenden Personen bei vielen Subjekten ändern.
In dieser Hinsicht machen wir noch darauf aufmerksam, dass im Falle einer unrichtigen Registrierung den Körperschaften Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 500.000 CZK auferlegt werden können bzw. es nicht möglich ist, Gewinne auszuschütten, Stimmrechte in Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen auszuüben. Notare können sich weigern, bestimmte Rechtshandlungen (z. B. im Rahmen einer Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung) zu beglaubigen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer falsch eingetragen ist. In unserer Praxis sehen wir zunehmend Fälle, in denen Banken sich weigern, Kredite (oder andere Finanzdienstleistungen, z. B. Girokonten) ihren Kunden zu gewähren, die keinen oder einen unrichtig eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer haben, da die gegebene Gesellschaft in einem solchen Falle die Bedingungen der erforderlichen Prüfungen zur Geldwäschebekämpfung oder anderer Maßnahmen nicht erfüllt (sog. KYC oder AML- Prüfungen).
Aus diesem Grund empfehlen wir, das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Eintragungen auch weiterhin aktuell sind und im Einklang mit der neuen Regelung stehen. Gesellschaften, die den wirtschaftlichen Eigentümer nach der vorherigen Regelung ordentlich eingetragen haben, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Angaben im Transparenzregister (hier) auch mit den neuen Anforderungen übereinstimmen. Diese Kontrolle muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der Novelle stattfinden, also bis zum 1. April 2023.
Das lange vorbereitete und heiß diskutierte Gesetz wurde vor einigen Tagen in dritter Lesung ohne Gegenstimmung verabschiedet und tritt höchstwahrscheinlich am 1. Juli 2023 in Kraft.
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