Der Staat stellt insgesamt 3 Mrd. CZK an Fördermitteln zur Verfügung, davon bis zu 740 Mio. CZK pro Projekt (30 Mio. EUR in der Ausschreibung). Anträge auf diese Fördermittel können ab dem 28. Juni 2024 bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden.
Die wichtigsten Aspekte der Herausforderung sind:
Gefördert werden können Projekte, die außerhalb von NUTS 2 CZ01 (Region Prag), die bis spätestens 30. November 2027 abgeschlossen sein wird.
Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.