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Rechtsprechung
Oberster Gerichtshof zum Nachweis von Schäden nach dem CMR
Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Nr. 23 Cdo 1628/2020 vom 31.8.2021
Der Oberste Gerichtshof hat, wohlgemerkt nach einer wirklich ausführlichen Prüfung der Schlussfolgerungen der tschechischen und ausländischen Rechtsprechung und Lehre, beschlossen, sich mit der Frage des Nachweises der Höhe des Schadensersatzes gemäß Artikel 25 CMR und der Bestimmung des normalen Preises der Lieferung zu befassen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Dokumente, die den Wert der Sendung zum Zeitpunkt und am Ort der Annahme zur Beförderung belegen, den Wert der Sendung unter Berücksichtigung verschiedener Einflüsse (Subventionen, andere im Preis enthaltene Posten – Versicherung, Verpackung, usw.) ungenau wiedergeben. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass der normale Marktpreis der Preis ist, der sich aus dem Funktionieren der normalen Marktmechanismen ergibt, und dass im Fall einer Vereinbarung zwischen zwei Parteien über einen bestimmten Kaufpreis ein solcher Preis grundsätzlich als normaler Marktpreis im Sinne von Artikel 25 des CMR-Übereinkommens angesehen werden kann. Aus dem Urteil geht jedoch klar hervor, dass der Kläger (der Geschädigte) nachweisen kann, dass der normale Marktpreis für die fraglichen Waren höher war, dass aber die Beweislast dafür bei ihm liegt.
Das Oberste Verwaltungsgericht über die Art und Weise des Nachweises der Umstände der Beförderung für die Zwecke des Vorsteuerabzugs
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts Nr. 117/2021-50 vom 14.12.2021
Der Gerichtshof wies allgemein darauf hin, dass es hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei der Lieferung von Gegenständen in einen anderen Staat im Steuerverfahren in erster Linie darum geht, ob die Gegenstände tatsächlich in den anderen Staat geliefert wurden. Andererseits geht es in dem Verfahren nicht um Beförderungsleistungen, so dass vom Steuerpflichtigen nicht verlangt werden kann, zum Nachweis der von ihm behaupteten Tatsachen nur einwandfreie schriftliche Unterlagen über die Beförderung der Waren vorzulegen. Der Steuerpflichtige kann auch andere Beweismittel heranziehen, um ein den Tatbestand darzulegen. Auch wenn es bei steuerlich absetzbaren Ausgaben in erster Linie um Belege geht, hindert dies den Steuerpflichtigen nicht daran, andere für den Streitgegenstand relevante Beweise vorzulegen. Solche anderen Beweise können nicht allein mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die förmlichen Beförderungsdokumente mangelhaft sind.
Oberster Gerichtshof: Zur Bemessung der Entschädigung für die seelischen Qualen beim Personenschaden der durch einen anderen nahen Verwandten verursacht wurde
Hier ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem ein einjähriges Kind Verletzungen mit bleibenden Folgen erlitt, wobei der Vater des Kindes, der am Steuer saß, der Schuldige war. Einige Angehörige beantragten direkt bei der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung für die seelischen Qualen im Zusammenhang mit der Verletzung der Gesundheit eines nahe stehenden Menschens. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Tatsache, dass der Personenschaden des Hauptopfers von einer anderen, dem Opfer nahestehenden Person verursacht wurde, nicht zu der Schlussfolgerung führen kann, dass die dem Opfer, das eine Entschädigung beantragt, nahestehende Person sein Schicksal besser hätte ertragen müssen und dass der Entschädigungsbetrag allein aus diesem Grund gekürzt werden sollte. Wenn der Schädiger nach dem Ereignis weiterhin Familienangehörige (einschließlich des anderen Elternteils, das durch die Verletzung des gemeinsamen Kindes in Not gerät) und das verletzte Kind in der üblichen Weise betreut, kann dies nicht als Ersatz für den vom Geschädigten erlittenen Schaden, sondern als Ausübung seiner Unterhaltspflicht angesehen werden.
Wir haben auch geschrieben
Ablieferung von Gütern und deren Annahme durch den Empfänger im internationalen Eisenbahnverkehr – Der Artikel erörtert einige Fallstricke im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Annahme von Gütern durch den Empfänger und den damit verbundenen Verlusten oder der Gefahr von Haftungsansprüchen. Lesen Sie mehr in Recht in Transport und Spedition, Nr. 4/2021, S. 2, verfügbar hier (nur tschechisch).
Am 24. November 2022 hat der Senat den Entwurf der Novelle des Energiegesetzes verabschiedet, die mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2022 eine Abgabe aus den Überschusserlösen der Stromerzeu-ger von 90 % einführt.