Am 01.04.2023 trat eine wichtige Änderung für Arbeitgeber bezüglich der Anmeldung neuer und bestehender Arbeitnehmer mit sog. vorübergehendem Schutz (umgangssprachlich Ukraine-Flüchtlinge aus der Ukraine) in Kraft.
Die Novelle enthält die folgenden Änderungen:
a) Anmeldung von nicht versicherten Personen mit vorübergehendem Schutz:
b) Frist für die Anmeldung neuer Arbeitnehmer
c) Übergangsbestimmungen – bestehende Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Die Kanzlei erhält Anerkennung für ihre Expertise in verschiedenen Bereichen, darunter Immobilien, Projekte und Energie sowie Arbeitsrecht.
Pavel arbeitet seit 2010 mit bpv zusammen, vorher war er einige Jahre bei einer großen englischen Kanzlei.
Wir haben die schweizer Gesellschaft Helanis AG beim Erwerb der Schaltag-Gruppe mit mehr als 250 Mitarbeitern und 11.000 m2 Produktionsfläche in der Schweiz (Effretikon bei Zürich), der Tschechischen Republik (Ústí nad Orlicí), Deutschland (Ravensburg) und Spanien (Valladolid) beraten.