Am 01.04.2023 trat eine wichtige Änderung für Arbeitgeber bezüglich der Anmeldung neuer und bestehender Arbeitnehmer mit sog. vorübergehendem Schutz (umgangssprachlich Ukraine-Flüchtlinge aus der Ukraine) in Kraft.
Die Novelle enthält die folgenden Änderungen:
a) Anmeldung von nicht versicherten Personen mit vorübergehendem Schutz:
b) Frist für die Anmeldung neuer Arbeitnehmer
c) Übergangsbestimmungen – bestehende Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das lange vorbereitete und heiß diskutierte Gesetz wurde vor einigen Tagen in dritter Lesung ohne Gegenstimmung verabschiedet und tritt höchstwahrscheinlich am 1. Juli 2023 in Kraft.
bpv BRAUN PARTNERS beriet IMMOFINANZ, beim Erwerb von 53 Einzelhandelsimmobilien von der CPI Property Group (CPIPG).