Am 01.04.2023 trat eine wichtige Änderung für Arbeitgeber bezüglich der Anmeldung neuer und bestehender Arbeitnehmer mit sog. vorübergehendem Schutz (umgangssprachlich Ukraine-Flüchtlinge aus der Ukraine) in Kraft.
Die Novelle enthält die folgenden Änderungen:
a) Anmeldung von nicht versicherten Personen mit vorübergehendem Schutz:
b) Frist für die Anmeldung neuer Arbeitnehmer
c) Übergangsbestimmungen – bestehende Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wir freuen uns besonders über die Tatsache, dass bpv BRAUN PARTNERS im Ranking gleich in drei Bereichen: Handels- Gesellschaftsrecht und M&A, Streitbeilegung sowie Projekte und Energie aufgestiegen ist.
Die Welt hat in jüngster Zeit verschiedene Krisen erlebt: Von der Covid-Virus-Pandemie über den Krieg in der Ukraine bis hin zur Energiekrise. Wenn Unternehmen überleben wollen, müssen sie auf diese Krisen reagieren, und das gelingt ihnen nicht immer. Können präventive Restrukturierungen den Unternehmen helfen, die durch die hohen Energiepreise verursachten finanziellen Probleme zu lösen?
Die internationale Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS hat UCED aus dem Portfolio der CREDITAS-Gruppe beim erfolgreichen Erwerb von 100% der Anteile an der slowakischen Energiegruppe GGE, einem der führenden Erzeuger und Verteiler von Strom und Wärme in der Slowakei, umfassend rechtlich beraten.