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LEX OZE III. AKTUELL

12. 12. 2024

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bpv BRAUN PARTNERS

Wie versprochen, informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Diskussion bezüglich der Novelle des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg. über die Bedingungen der Geschäftstätigkeit und die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und über die Änderungen einiger Gesetze (Energiegesetz), bekannt als LEX RES III.

LEX RES III passierte gestern (11. Dezember 2024) die dritte Lesung im Unterhaus des Parlaments. Es wurde:

  1. die Verpflichtung zur individuellen „Selbstüberprüfung“ der Ertragskontrolle für PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp in den Jahren 2009-2010 beibehalten, aber
  2. eine Senkung des maximalen internen Zinsfußes abgelehnt.

Der Vorschlag, in Zeiten negativer Preisentwicklung den Anspruch auf Betriebsbeihilfen zu verlieren, was für die Solarbranche Einbußen von bis zu 50 % des Umsatzes bedeutet hätte, wurde vor der Abstimmung zurückgezogen.

Wie wir Ihnen bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben, führt LEX RES III Schlüsselpunkte für die Entwicklung der erneuerbaren Energien in das tschechische Rechtssystem ein – Akkumulation und Flexibilität. Außerdem wird die Schwelle für die Erteilung einer Lizenz und einer Baugenehmigung von 50 auf 100 kWp angehoben.

Die Abgeordneten billigten auch einen Vorschlag, der die Abschreibungsdauer für neue Solarkraftwerksprojekte von derzeit 20 Jahren verkürzt, sowie eine Änderung, die den Bau von Agrovoltaik-Kraftwerken und Batteriespeichern ermöglicht, ohne dass diese von landwirtschaftlichen Flächen entfernt werden müssen.

Wir verfolgen den Gesetzgebungsprozess weiter und werden Sie selbstverständlich über die Ergebnisse der Diskussion bezüglich des LEX RES III auf dem Laufenden halten, nachdem dieses heute in der dritten Lesung in der Abgeordnetenkammer des Senats verabschiedet wurde. Auch werden wir Sie nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Senat ausführlich über dessen Inhalt informieren.

*In diesem bpv-Newsletter haben wir Sie darüber bereits am 8.11. informiert.

Dieses Material dient nur der allgemeinen Information über aktuelle Themen, es handelt sich um keine Rechtsberatung. Es berücksichtigt keine besonderen Umstände, finanziellen Situationen oder speziellen Anforderungen der Adressaten. Die Empfänger sollten daher stets geeignete professionelle Dienste für die bereitgestellten Informationen in Anspruch nehmen. Unabhängig von der sorgfältigen Zusammenstellung dieses Materials können bpv Braun Partners, seine Partner, verbundene Unternehmen oder kooperierende Anwälte und Steuerberater nicht für die Exaktheit oder Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen garantieren und übernehmen keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen die auf der Grundlage der in diesem Material enthaltenen Informationen unternommen wurden.

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