Zunächst einmal führt die Novelle ausdrücklich den Grundsatz ein, dass landwirtschaftliche Flächen der Schutzstufe I und II. Klasse in der Raumordnungsdokumentation nicht als Fläche für Bauvorhaben für Handel oder Lagerung von mehr als 1 ha oder für Bauvorhaben für Energieanlagen zur Umwandlung von Solarenergie in Strom festgelegt werden können, noch können für solche Vorhaben Flächen aus dem landwirtschaftlichen Bodenfonds entnommen werden.
Andererseits erlaubt die Novelle aber auch die Platzierung von so genannten “Agrovoltaik”- Projekten auf Flächen der Schutzklassen I und II. Die Parameter der agrovoltaischen Stromerzeugungsanlage werden durch die Durchführungsvorschriften festgelegt, und sie darf nur auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden, die dem Teil des Flächenblocks nach dem Landwirtschaftsgesetz mit der Art der landwirtschaftlichen Kultur entsprechen, die durch eine andere Durchführungsvorschrift nach dem Landwirtschaftsgesetz festgelegt wurde (es wird über Obstgärten, Hopfengärten und Weinberge gesprochen).
Nach der Novelle wird es weiterhin möglich sein, auf Flächen der landwirtschaftlichen Bodenschutzklasse III, IV und V eine Photovoltaikanlage, Schuppen und Lagerhallen zu errichten.
Auf Flächen, die bereits in der Raumordnungsdokumentation für Gewerbe- oder Lagerprojekte mit einer Größe von mehr als 1 ha oder für Energieanlagen zur Umwandlung von Solarenergie in Strom festgelegt sind (oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle), können landwirtschaftliche Flächen der Schutzklassen I und II bis zu 5 Jahre nach Inkrafttreten der Novelle aus dem landwirtschaftlichen Bodenfonds entnommen werden. Die Zustimmung zur Entnahme von landwirtschaftlichen Flächen aus dem Fonds für landwirtschaftliche Flächen verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Novelle Teil einer Entscheidung nach anderen Rechtsvorschriften wird, die das Bauvorhaben genehmigt.
Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin für Sie verfolgen und Sie über alle Maßnahmen des Gesetzgebers auf dem Laufenden halten.
Den vollständigen Text der Novelle können Sie auf dem folgenden Lik herunterladen: https://odok.cz/portal/services/download/attachment/ALBSCR87YSFP/
Das lange vorbereitete und heiß diskutierte Gesetz wurde vor einigen Tagen in dritter Lesung ohne Gegenstimmung verabschiedet und tritt höchstwahrscheinlich am 1. Juli 2023 in Kraft.
Am 1. Oktober 2022 trat das Gesetz Nr. 245/2022 Slg. die Novelle des Gesetzes über wirtschaftliche Eigentümer in Kraft.