bpv BRAUN PARTNERS, eine der führenden Anwaltskanzleien in der CEE-Region, wurde erneut in das Ranking von Chambers 2023 aufgenommen, einem renommierten Verzeichnis, welches eine Rangliste zu Anwaltskanzleien und Anwälten auf der ganzen Welt erstellt.
Die Kanzlei erhält Anerkennung für ihre Expertise in verschiedenen Bereichen, darunter Immobilien, Projekte und Energie sowie Arbeitsrecht. In der Kategorie Immobilien wurde bpv BRAUN PARTNERS für seine “große Tiefe und Breite, mit gut ausgebildeten, professionellen und freundlichen Mitarbeitern” gelobt, während die Kanzlei im Bereich Projekte und Energie für ihre “starke Expertise im Bereich der erneuerbaren Energien” ausgezeichnet wurde. Das Arbeitsrechtsteam der Kanzlei wurde als “mehr als fähig, alle Fragen flexibel zu behandeln” beschrieben.
Das Verzeichnis hob auch zwei der Anwälte der Kanzlei hervor, Lucie Kalašová und Arthur Braun. Lucie Kalašová wurde als bemerkenswerte Anwältin in der Kategorie Arbeitsrecht eingestuft, ein Mandant beschrieb sie als “zuverlässige Expertin in allen arbeitsrechtlichen Fragen”. Arthur Braun, der Managing Partner der Kanzlei, wurde für sein Fachwissen in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A gewürdigt. Ein Mandant bezeichnete ihn als “vertrauenswürdig und einen absoluten Experten”.
Die Platzierungen in Chambers 2023 sind ein Beweis für das Engagement von bpv BRAUN PARTNERS, seinen Mandanten qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen zu bieten. Der Fokus der Kanzlei auf den Aufbau langfristiger Beziehungen zu ihren Mandanten sowie ihr Einsatz, über die neuesten rechtlichen Entwicklungen und Trends auf dem Laufenden zu bleiben, haben sie zu einem zuverlässigen Partner für Unternehmen in der CEE-Region werden lassen.
Als Reaktion auf die Nachricht sagte Arthur Braun: “Wir freuen uns sehr, in Chambers 2023 aufgenommen zu werden. Unsere hochwertige Arbeit und unser Engagement, unseren Mandanten außergewöhnliche Rechtsdienstleistungen zu bieten, verdienen meiner Ansicht nach eine solche Einstufung. Wir freuen uns darauf, unsere Mandanten weiterhin zu betreuen und auf diesem Erfolg in den kommenden Jahren aufzubauen.”
Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.