bpv BRAUN PARTNERS hat UCED bei einer Transaktion im Zusammenhang mit einer Milliardeninvestition in den Ausbau eines Dampfkraftwerks in Prostějov beraten. Dank einer neuen Schnellstart-Gasturbine, die von General Electric an UCED Elektrárny Prostějov geliefert wird, wird die Anlage wird ihre Kapazität auf 108 MW verdoppeln.
Unter der Leitung von Partner David Vosol und in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Alexander Pech und Michal Fógel vertrat bpv BRAUN PARTNERS UCED bei den komplexen Verhandlungen mit den Technologielieferanten und den Verhandlungen mit der finanzgebenden Bank und leistete umfassende rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung des Projekts und der vertraglichen Dokumentation.
“Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden bei dieser wichtigen Transaktion unterstützen konnten. Es gibt immer mehr Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten im Energiesektor, und wir freuen uns, dabei zu sein, wenn unsere Kunden diese Chancen nutzen”, sagte David Vosol, Partner bei bpv BRAUN PARTNERS.
Die CREDITAS-Gruppe, die seit 2013 im Energiesektor tätig ist und von Inhaber Pavel Hubáček, einem der erfolgreichsten Unternehmer im Bankensektor, gegründet wurde, strebt in erster Linie Beteiligungen an Unternehmen an, die in der Erzeugung, Verteilung und im Handel mit Strom, Gas und Wärme tätig sind. Ihre Energiesparte UCED ist der viertgrößte Energielieferant in der Tschechischen Republik. Neben der Energieverteilung konzentriert sich UCED auf die Strom- und Wärmeerzeugung, ist ein wichtiger Anbieter von Energieausgleichsdiensten und strebt eine führende Position im dezentralen Energiesektor des Landes an. Das Unternehmen plant, bis 2030 in der Tschechischen Republik ein virtuelles Kraftwerk mit einer Kapazität von 1.000 MW zu betreiben. Das virtuelle Kraftwerk wird nicht nur erneuerbare Energiequellen, sondern auch Gaskraftwerke zusammenfassen, die die Verbrennung von Wasserstoff als Energiequelle der Zukunft ermöglichen.
Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.