Das Ministerium für Industrie und Handel (MIT) hat einen Aufruf zur Abgabe von Geboten im Rahmen der Auktion über die Betriebsförderung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für modernisierte Kraftwerke, die Biogasenergie nutzen, mit einer installierten Leistung des Kraftwerks nach der Modernisierung von 1 MW und mehr, angekündigt. Die Frist für die Einreichung von Geboten beginnt am 30. Dezember 2024 und endet am 4. März 2025 für die folgenden Anlagenkategorien und in dem angegebenen Umfang:
Die Förderung kann für Kraftwerke gewährt werden, die bis spätestens 31. Dezember 2028 in Betrieb genommen werden.
Der vollständige Text der Aufforderung ist hier zu finden.
Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.