23. 3. 2022
Pressemeldungen
bpv BRAUN PARTNERS, JUDr. Lucie Kalašová, LL.M., Arthur Braun, M.A., , Mgr. Bc. Pavel Vincík, Mgr. David Vosol, M.B.A
Die neuesten Rankings von Chambers Europe 2022 haben erneut unsere Expertise in unseren Kernbereichen – Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Energierecht und Immobilienrecht – bestätigt. Wir sind besonders stolz auf unsere Kollegen, die in der diesjährigen Ausgabe in der Rangliste aufgestiegen sind. Rechtsanwältin Lucie Kalašová ist nun auf Band 3 und Miroslav Dudek auf Band 4 eingestuft.
Im Bereich Arbeitsrecht wird bpv als eine der führenden Anwaltskanzleien in der Tschechischen Republik und als beliebte Wahl für deutschsprachige Mandanten genannt, wobei die geleistete Arbeit als hervorragend” bezeichnet wird. Laut dem Jahrbuch loben die Mandanten von Of Counsel Lucie Kalašová ihre Fähigkeit, das gesamte Portfolio an arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu bearbeiten, wobei Chambers hinzufügt, dass sie “stets effektiv und praxisorientiert berät”.
In der Kategorie Gesellschaftsrecht/Fusionen und Übernahmen wird der geschäftsführende Partner Arthur Braun erneut für seine breite fachliche Streuung in vielen Bereichen, einschließlich Immobilien, Technologiebranchen und Start-ups, anerkannt.
Im Immobilienrecht dominieren auch in diesem Jahr Gabriela Špak Porupková als “sehr praktische, pragmatische und erfahrene” Anwältin und Miroslav Dudek, der “ein sehr kompetenter und erfahrener Anwalt ist, der genau weiß, auf welche Themen er sich konzentrieren muss”.
In der Kategorie Energierecht und Projektfinanzierung hebt Chambers die Tatsache hervor, dass bpv umfangreiche Expertise im Bereich der erneuerbaren Energien und der grenzüberschreitenden Arbeit bietet – “Die Anwälte können perfekt mit grenzüberschreitender Rechtsberatung umgehen.” Die Partner Marc Müller, Pavel Vincík und David Vosol werden dabei als wichtige Ansprechpartner genannt.
Wir bedanken uns bei all unseren Mandanten und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen, das uns kontinuierlich eine außerordentlich gute Position verschafft hat und das wir sehr zu schätzen wissen.
Das lange vorbereitete und heiß diskutierte Gesetz wurde vor einigen Tagen in dritter Lesung ohne Gegenstimmung verabschiedet und tritt höchstwahrscheinlich am 1. Juli 2023 in Kraft.
Am 1. Oktober 2022 trat das Gesetz Nr. 245/2022 Slg. die Novelle des Gesetzes über wirtschaftliche Eigentümer in Kraft.